Die britische Regierung führt neue Exportkontrollen für Metall-3D-Drucker und andere Schlüsseltechnologien ein.
Eine Lizenz ist erforderlich für den Export spezifizierter Technologien aus dem Vereinigten Königreich.
Diese Massnahmen sollen die nationale und wirtschaftliche Sicherheit stärken und eine heimische 3D-Druck-Lieferkette aufbauen.
Verschärfte Exportkontrollen für 3D-Druck und andere Schlüsseltechnologien.
Die britische Regierung hat neue Exportkontrollen für „emerging technologies“ eingeführt, darunter Metall-3D-Drucker, Halbleiter, Quantencomputer und kryogene Kühlsysteme. Diese Massnahmen betreffen militärische Güter und dual-use-Technologien, die sowohl für zivile als auch militärische Anwendungen genutzt werden können.
Im Bereich des additiven Fertigungsverfahrens (3D-Druck) betreffen die neuen Beschränkungen Metall-3D-Drucker, die mit Lasern, Elektronenstrahlen oder elektrischen Bögen arbeiten. Auch der Transfer von Software zur Nutzung, Entwicklung oder Produktion dieser Technologien ist nun untersagt. Für den Export der spezifizierten Technologien aus dem Vereinigten Königreich ist nun eine Lizenz erforderlich.
Die Vorschriften, umgesetzt durch die britische Export Control Joint Unit (ECJU), traten am 1. April 2024 im Rahmen der Export Control (Amendment) Regulations 2024 (ECO 2024) in Kraft. Sie betreffen Schedule 3 und Anhang 1 der Export Control Order 2008. Diese Änderungen spiegeln einen globalen Trend zur Verschärfung der Exportkontrollen wider, um fortschrittliche Technologien zum Schutz und zur Sicherung der nationalen und wirtschaftlichen Sicherheit zu bewahren. Gleichzeitig wird angestrebt, eine starke heimische 3D-Druck-Lieferkette aufzubauen.
Die neuen Regelungen bringen das Vereinigte Königreich in Einklang mit anderen „gleichgesinnten Ländern“ wie den USA und denen der EU. Frankreich, Spanien und die Niederlande haben kürzlich einseitige Exportkontrollen für fortschrittliche Technologien eingeführt, die den Rahmen der EU-Dual-Use-Verordnung erweitern.
Im Detail beschränken die Änderungen den Export von 3D-Druckern, die zur Herstellung von Metall- oder Metalllegierungskomponenten ausgelegt sind, wenn sie Inertgase oder ein Vakuum von weniger als 100 Pa für die Atmosphärenkontrolle verwenden. Betroffen sind auch 3D-Drucker mit In-Prozess-Überwachung, wie interne Kameras, Pyrometer, Radiometer und Spektrometer sowie ein Closed-Loop-Kontrollsystem, das die 3D-Druckparameter basierend auf Echtzeit-Feedback der Überwachungsinstrumente anpasst.
Neben Hardware beschränken die Änderungen auch den Export oder die „Übertragung auf elektronischem Wege“ von Software zur „Entwicklung“ oder „Produktion“ dieser Technologien. Dies ist das erste Mal, dass die britische Regierung Schutzmassnahmen für diese Technologien umsetzt, in Anerkennung ihrer Bedeutung für die nationale Sicherheit.